Rechtsprechung
   KG, 11.08.2023 - 16 WF 91/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,23535
KG, 11.08.2023 - 16 WF 91/23 (https://dejure.org/2023,23535)
KG, Entscheidung vom 11.08.2023 - 16 WF 91/23 (https://dejure.org/2023,23535)
KG, Entscheidung vom 11. August 2023 - 16 WF 91/23 (https://dejure.org/2023,23535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,23535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 05.03.2018 - 17 UF 16/18

    Vormundschaft; Amtsvormundschaft; Jugendamt; behördliche Zuständigkeit; Auswahl

    Auszug aus KG, 11.08.2023 - 16 WF 91/23
    b) Anerkannt ist, dass sich das Familiengericht bei der Auswahl eines zu bestellenden Vormunds grundsätzlich an den sozialrechtlichen Zuständigkeitsregelungen nach den §§ 86ff. SGB VIII orientieren und hiervon nicht "ohne Not" abweichen soll (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 6. März 2018 - 17 UF 16/18, FamRZ 2018, 1246 [Rz. 6ff.]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 10 UF 230/13, FamRZ 2014, 1719 [Rz. 5] sowie Grüneberg/Götz, BGB [82. Aufl. 2023], § 1774 Rn. 6).
  • KG, 13.08.2015 - 13 WF 119/15

    Bestellung des Jugendamts zum Ergänzungspfleger: Beschwerdeberechtigung des

    Auszug aus KG, 11.08.2023 - 16 WF 91/23
    Denn es ist anerkannt, dass das Jugendamt beschwerdeberechtigt ist, wenn es gegen seinen Willen und gegen die von ihm geäußerten Bedenken als Vormund ausgewählt wird (vgl. KG, Beschluss vom 14. August 2015 - 13 WF 119/15, FamRZ 2015, 2079 [Rz. 4]).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2014 - 10 UF 230/13
    Auszug aus KG, 11.08.2023 - 16 WF 91/23
    b) Anerkannt ist, dass sich das Familiengericht bei der Auswahl eines zu bestellenden Vormunds grundsätzlich an den sozialrechtlichen Zuständigkeitsregelungen nach den §§ 86ff. SGB VIII orientieren und hiervon nicht "ohne Not" abweichen soll (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 6. März 2018 - 17 UF 16/18, FamRZ 2018, 1246 [Rz. 6ff.]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 10 UF 230/13, FamRZ 2014, 1719 [Rz. 5] sowie Grüneberg/Götz, BGB [82. Aufl. 2023], § 1774 Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht